Allgemeine Teilnahmebedingungen
für das Gewinnspiel
"Dallmayr & Friends" am 31. Mai 2025 in der ‚Alten Münze‘ in München



Veranstalter des Gewinnspiels "Dallmayr & Friends" ist die Alois Dallmayr KG (nachfolgend "Dallmayr"), Dienerstr. 14-15, 80331 München. Die Teilnahme ist ausschließlich am 31. Mai 2025 auf der Weinprobe-Veranstaltung „Dallmayr & Friends“ in der ‚Alten Münze‘ in München möglich. Für die Teilnahme an dem Gewinnspiel sind die Registrierung zum kostenfreien Vorteilsprogramm „myDallmayr“, der Besitz eines gültigen Tickets zu einem Preis von 39,00 € für die Veranstaltung „Dallmayr & Friends“ sowie der Kauf einer Flasche Sipsmith Strawberry Smash Gin oder Sipsmith London Dry Gin zu einem Preis von 37,90 € bei ebendieser Veranstaltung zwingend erforderlich. Hauptgewinn von insgesamt acht Gewinnen ist eine Reise für zwei Personen nach London für das „Sipsmith Wimbledon-Erlebnis“ vom 04.-06. Juli 2025.

Jeder oder jede Teilnehmende erkennt mit Teilnahme an dem Gewinnspiel diese Teilnahmebedingungen, die auch am Veranstaltungsort ausliegen, an.

1. Teilnahmeberechtigung

1.1. Teilnahmeberechtigt sind nur volljährige Personen, d.h. Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben.

1.2. Teilnahmeberechtigt sind ferner nur Mitglieder des kostenfreien Vorteilsprogramms "myDallmayr", die im Besitz eines gültigen Tickets zu einem Preis von 39,00 € für die Weinprobe-Veranstaltung „Dallmayr & Friends“ am 31. Mai 2025 in der ‚Alten Münze‘ in München sind und die auf dieser Veranstaltung eine Flasche Sipsmith Strawberry Smash Gin oder Sipsmith London Dry Gin zu einem Preis von 37,90 € gekauft haben.

2. Ausschluss vom Gewinnspiel

2.1. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Dallmayr sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

2.2. Dallmayr behält sich das Recht vor, Teilnehmer von dem Gewinnspiel auszuschließen, die gegen Teilnahmebedingungen verstoßen haben, im Rahmen der Teilnahme falsche Angaben gemacht haben oder sich unlauter einen Vorteil verschafft haben. Ggf. können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden. Die Entscheidung hierüber steht im freien Ermessen von Dallmayr.

3. Teilnahme am Gewinnspiel

3.1. Die Teilnahme kann ausschließlich am 31. Mai 2025 auf der Weinprobe-Veranstaltung „Dallmayr & Friends“ in der ‚Alten Münze‘ in München erfolgen.

3.2. Um teilzunehmen, muss die oder der Teilnehmende zunächst Mitglied des kostenfreien Vorteilsprogramms „myDallmayr“ sein. Eine Anmeldung zu „myDallmayr“ kann auch noch vor Ort erfolgen.

3.3. Um teilzunehmen, muss ferner am 31. Mai 2025 auf der Weinprobe-Veranstaltung „Dallmayr & Friends“, zu der man nur Zutritt mit einem gültigen Ticket zu einem Preis von 39,00 € erhält, durch die oder den Teilnehmenden eine Flasche Sipsmith Strawberry Smash Gin oder Sipsmith London Dry Gin zu einem Preis von 37,90 € gekauft bzw. bestellt werden. Mit Aufgabe einer entsprechenden Bestellung auf der Weinprobe-Veranstaltung „Dallmayr & Friends“, nimmt die oder der Bestellende, der seine Mitgliedschaft bei „myDallmayr“ beim Bestellvorgang angibt, automatisch am Gewinnspiel teil, sofern vor Ort einer Teilnahme zugestimmt wurde.

3.4. Die Teilnahme ist pro myDallmayr Account (Kundenkonto) nur einmal möglich.

4. Durchführung und Abwicklung

4.1. Die Gewinnerinnen und Gewinner werden von Dallmayr aus allen gültigen Teilnehmenden im Wege der Auslosung ermittelt. Die Ermittlung der Gewinnerinnen und Gewinner durch Dallmayr ist vorbehaltlich einer eventuellen späteren Aberkennung gemäß § 2 (2.) oder Nichtannahme gemäß § 4 (2.) endgültig und bindend.

4.2. Die Gewinnerinneren und Gewinner müssen sich innerhalb von 1 Woche nach Zugang der Gewinnbenachrichtigung per E-Mail an info@mydallmayr.de wenden. Nach Ablauf dieser 1 Woche verfällt der Gewinnanspruch. Es erfolgt eine erneute Auslosung der nicht angenommenen Gewinne mit einer erneuten Fristsetzung von 1 Woche zur Gewinn-Annahme.

4.3. Eine Barauszahlung der Gewinne findet nicht statt. Gewinnansprüche sind nicht übertragbar. Sollte der ausgeschriebene Gewinn aus irgendeinem Grund nicht zur Verfügung stehen, wird Dallmayr den Gewinner mit einem alternativen Gewinn gleichen oder höheren Wertes auszeichnen.

4.4. Die Bekanntgabe der Gewinnerinnen und Gewinner erfolgt ohne Gewähr.

5. Nennung der Gewinner

Dallmayr ist berechtigt, den Vornamen sowie den ersten Buchstaben des Nachnamens und den Wohnort der Gewinnerinnen und Gewinner auf der Webseite von Dallmayr und/oder auf zugehörigen Social-Media-Kanälen zu veröffentlichen.

Eine Verpflichtung von Dallmayr zur Veröffentlichung besteht nicht.

6. Gewinne

Insgesamt werden acht Gewinne verlost:

6.1. Die oder der Erstplatzierte gewinnt eine Reise für insgesamt zwei Personen nach London für das „Sipsmith Wimbledon-Erlebnis“. Die Reise wird durch den Sponsor Beam Suntory Deutschland GmbH ggf. unter Einschaltung dritter Dienstleister organisiert.

Die oder der Erstplatzierte nebst Begleitperson erhalten die Möglichkeit, von Freitag, den 04. Juli 2025, bis Sonntag, den 06. Juli 2025, nach London zu reisen. Die Anreise erfolgt per Flugzeug. Der Abflughafen kann in Absprache innerhalb Deutschlands durch die oder den Erstplatzierten frei gewählt werden. Die Anreise ist für den Freitagvormittag, eine Abreise im Laufe des Sonntags geplant. Die Anreise bzw. Abreise zum/vom deutschen Abflughafen ist nicht Teil des Gewinns und ist durch die oder den Erstplatzieren und deren bzw. dessen Begleitperson selbst zu organisieren und zu zahlen.

Die oder der Erstplatzierte nebst Begleitperson werden in dem Boutique Hotel room2 Chiswick in London untergebracht. Inkludiert ist ein Frühstück. Etwaige Zusatzkosten im Hotel (Minibar, PayTV usw.] werden nicht übernommen. Die Kosten für den Transfer vom Flughafen London Heathrow zum Hotel und zurück werden übernommen.

Am Nachmittag des 04. Juli 2025 erhält die oder der Erstplatzierte nebst Begleitperson die Möglichkeit, an einer Führung durch die Sipsmith Destillerie, 83 Cranbrook Rd, Chiswick, London W4 2LJ, United Kingdom, teilzunehmen. Das Hotel befindet sich fußläufig in der Nähe der Sipsmith Destillerie.

Am 05. Juli 2025 erhält die oder der Erstplatzierte nebst Begleitperson, die Möglichkeit, die Championships 2025 in Wimbledon auf dem Centre Court zu erleben. Die Tickets sowie die Anreise vom Hotel zu den Championships und der Rückweg sind inkludiert und werden organisiert.

Alle weiteren Aufwendungen im Zusammenhang mit der Reise müssen durch die oder den Erstplatzierten nebst Begleitperson selbst getragen werden.

6.2. Die oder der Zweitplatzierte nebst bis zu fünf Begleitpersonen können an einem exklusiven Weintasting, kuratiert und moderiert von Weinabteilungsleiter & Einkäufer Christian Dehler, im Dallmayr Raritätenkeller in der Dienerstraße 14-15 in München teilnehmen. Der Termin ist in Absprache mit Dallmayr frei wählbar. Die An- bzw. Abreise ist nicht Teil des Gewinns und muss von der oder dem Zweitplatzierten selbst organisiert werden. Alle Aufwendungen außerhalb des Events müssen von den Gewinnenden selbst getragen werden.

6.3. Sechs weitere Gewinnerinnen oder Gewinner erhalten jeweils eine 3,0L-Jeroboamflaschen Opale-Rosé, exklusiv für Dallmayr vinifiziert vom südfranzösischen Château Nadal-Hainaut.

7. Datenschutz

7.1. Dallmayr verarbeitet die personenbezogenen Daten der Teilnehmer (Name, Alter, [Erforderlich für Gewinnbenachrichtigung: Anschrift oder E-Mailadresse]) ausschließlich im Zusammenhang mit der Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiel und nach den Vorgaben des geltenden Datenschutzrechts. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist die Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen nach Artikel 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG („DSGVO“).

7.2. Um die Preisvergabe durchführen zu können, gibt Dallmayr die personenbezogenen Daten der oder des Erstplatzierten nach der Gewinnannahme durch die oder den Erstplatzierte(n) an den Sponsor des Preises, Beam Suntory Deutschland GmbH, Unterschweinstiege 2-14, 60549 Frankfurt/Main, weiter. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist die Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen nach Artikel 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO. Die Beam Suntory Deutschland GmbH ist nach der Übermittlung der Daten durch Dallmayr für die Verarbeitung verantwortlich und wird die personenbezogenen Daten der oder des Erstplatzierten nur nach den Vorgaben des geltenden Datenschutzrechts verarbeiten.

7.3. Nach der Abwicklung des Gewinnspiels löscht Dallmayr die personenbezogenen Daten der Teilnehmer des Gewinnspiels. Eine darüberhinausgehende Speicherung erfolgt nur insoweit, als gesetzliche, satzungsmäßige oder vertragliche Aufbewahrungsfristen bestehen oder eine weitergehende Speicherung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.

7.4. Weitere Informationen zur Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten, insbesondere zum datenschutzrechtlich Verantwortlichen und der Betroffenenrechte, erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung, die auf der Website https://www.mydallmayr.de/datenschutz abrufbar ist und auch am Veranstaltungsort ausliegt.

8. Haftung

Dallmayr haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz sowie bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die oder der Teilnehmende regelmäßig vertrauen darf („Kardinalpflicht“). Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung von Dallmayr auf bei Teilnahme vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für die Haftung bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Darüber hinaus gelten sie nicht, wenn und soweit Dallmayr eine besondere Garantie übernommen hat. Gleiches gilt für die Haftung der Arbeitnehmer, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Dallmayr.

9. Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

Dallmayr behält sich die Änderung, Anpassung, Aussetzung oder vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels aufgrund besonderer Umstände, welche außerhalb des Einflussbereichs von Dallmayr liegen und die planmäßige Durchführung hindern, vor. Von diesem Recht kann Dallmayr insbesondere dann Gebrauch machen, wenn aus technischen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht mehr möglich sein sollte.

10. Allgemeine Bestimmungen

10.1. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

10.2. Diese Teilnahmebedingungen sowie alle sich daraus ergebenden Rechtsverhältnisse unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.

München, im Mai 2025